Es ist eine generelle Vorschrift, das grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 m vom eigenen Pkw bis zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freizuhalten ist. Dies ist auf dem Weg zu unseren beiden weiteren Parkplätzen bzw. zum Wochenendgebiet mit der Parkmöglichkeit auf der Seite problematisch.

Wegen der erhöhten Waldbrandgefahr hat das Ordnungsamt dieser Tage die dort parkenden Pkw kontrolliert und Ermahnungen für den fehlenden Abstand ausgesprochen. Das kann erheblich teurer werden.

Bitte beachtet den Seitenabstand. Größere Autos sollten dort nicht geparkt werden. Andere Fahrer werden gebeten möglichst weit auf der Seite zu parken. So werden unangenehme, kostenpflichtige Überraschungen vermieden.